AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Liefer- und Leistungsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Liefer- und Leistungsbedingungen.

1.       Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (LLB) der Nehlsen Professional Copy GmbH (nachfolgend auch Auftragnehmer oder AN) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Besteller“). Sie gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese LLB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (inkl. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Leistungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen LLB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2.       Urheberrechte

Der Besteller erklärt, zur Vervielfältigung der für ihn zu bearbeitenden Stücke berechtigt zu sein. Insbesondere erklärt er, über die erforderlichen Eigentums- und/oder Urheberrechte (§ 7 ff. UrhG) für die zu bearbeitenden Stücke bzw. über eine Lizenz der (Mit-) Rechteinhaber für die bei uns in Auftrag gegebene Vervielfältigung zu verfügen. Der Besteller übernimmt für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Bearbeitung gleichwohl entstehen, die Haftung, es sei denn, die nichtberechtigte Vervielfältigung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

3.       Vertragsschluss, Preise

(1) Die Bestellung der Ware gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der üblichen Fristen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per Fax oder Mail oder konkludent durch Ausführung der Bestellung erklärt werden.

(2) Die Preise ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und der jeweils aktuellen Preisliste der Nehlsen Professional Copy GmbH. Diese kann angefordert werden. Die Preisstellung erfolgt in EURO und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

4.       Abholung, Lieferung und Lieferverzug

(1) Falls nichts anderes vereinbart wurde, hat der Besteller seine Originale sowie die Vervielfältigungen bei uns abzuholen.

(2) Wird eine Lieferung durch uns vereinbart, so ist im Zweifel eine Schickschuld vereinbart. Die Beförderung von Originalen und Waren per Post oder Paketdienst erfolgt unfrei auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Verpackung wird nach Aufwand berechnet.

(3) Im Falle der Abholung durch den Besteller, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Für etwaige Schadenersatzansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend von § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist auch im Falle einer vereinbarten Lieferzeit eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(5) Ersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit sind auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt, bleibt das Recht, sich nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zu lösen.

5.       Zahlung

Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware bzw. der Vervielfältigungen ohne jeden Abzug, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

6.       Gewährleistung, Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt. Im Übrigen gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen.

(2) Auch bei größter Sorgfalt können geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität (z.B. Papier), der Dichte, Tönung, Farbe und dgl. auftreten, für die wir nicht haften. Dasselbe gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Ebenso haften wir nicht für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten.

(3) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers werden auf sein Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt das Recht des Bestellers, nach den gesetzlichen Vorschriften zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, unberührt. Der Ersatz von direkten oder indirekten Folgeschäden (z.B. entgangenem Gewinn) ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit AN einen Mangel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich gehandelt hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung, soweit dies vertraglich möglich ist, ausgeschlossen.

(4) Unsere Haftung für eine fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Die vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 6 gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter.

7.       Rügeverpflichtung

(1) Schadensfälle an Originalen sind dem AN binnen drei Tagen nach Abholung oder Lieferung schriftlich anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen. Er wird dafür Sorge tragen, einen etwaigen Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Dem AN wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.

(2) Die Mängelansprüche des Bestellers setzen eine schriftliche Rüge des Bestellers voraus. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

8.       Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag sowie aus einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften bzw. gelieferten Waren und Vervielfältigungen vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Vervielfältigungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware bzw. die Vervielfältigungen auf Grund des Eigentumvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Besteller den fälligen Preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Besteller ist bis auf Widerruf gem. unten (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bzw. Vervielfältigungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder der Vervielfältigungen entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Vervielfältigungen zu widerrufen.

(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.       Gerichtsstand

(1) Für diese LLB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen LLB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 02/2019